Legal glücksspiel in Schweiz
Casinospiele, Poker und Sportwetten übers Internet auf kostenpflichtigen Websites nun auch in Schweiz erlaubt.
Die Zahl der in Casinos gesperrten Spieler hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen, wie die NZZ am Sonntag berichtet: 10.870 neue Sperren wurden zwischen 2019 und 2020 registriert, gegenüber 4.836 Sperren zwischen 2018 und 2019. Nach Angaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) standen am 31. Dezember des vergangenen Jahres 72.322 Personen auf dieser Liste.
Nach Angaben der ESBK ist dieser starke Anstieg vor allem auf die Eröffnung weiterer Online-Casinos zurückzuführen. Ende des Jahres 2020 bieten sieben Casinos Online-Glücksspiele an: Baden, Luzern, Pfäffikon, Davos, Interlaken, Bern und Meyrin, wobei die drei letztgenannten im Jahr 2020 eröffnet haben. Seitdem wurden zwei weitere Online-Spielbanken eröffnet: das Casino Lugano und das Casino Neuchâtel. Laut Marjorie Perusset, Sprecherin der ESBK, ist der Hauptgrund für diesen starken Anstieg darin zu sehen, dass viele neue Online-Glücksspieler keine stationären Anbieter aufsuchen. Da 2020 das erste volle Jahr ist, in dem lizenzierte Casinos ihre Dienste online zur Verfügung stellen, ist es ihrer Meinung nach noch zu früh, um die Auswirkungen der Pandemie auf das Spielverhalten zu beurteilen. Die Casino-Kommission ist jedoch der Ansicht, dass die große Zahl der Sperren „ein Beweis dafür ist, dass die Präventionsmaßnahmen funktionieren und angewendet werden". Angesichts dieses zunehmenden Übels, hat die Schweizer Suchtstiftung Werbebeschränkungen und die Einsetzung einer Expertengruppe gefordert, die Behörden und Anbieter beraten soll.
Zur Information, die Spielbanken sind dazu verpflichtet, Personen vom Spiel auszuschließen, von denen sie wissen oder annehmen müssen, dass diese überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen; die Wetten abschließen, die in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen; oder die auf der Grundlage des Berichts einer Fachstelle oder einer Sozialbehörde als spielsüchtig gelten. Der Antrag kann gleichermaßen auch vom Spieler selbst gestellt werden, der jederzeit den Ausschluss aus einer Spielbank beantragen kann. Glücksspielbetreiber, die Verbote aussprechen, müssen ein Register der betroffenen Personen führen.
Mit RTS
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